Datenklau bei E-Books

Das große Problem der E-Books ist der zahlreiche Datenklau. Dieser ist großer als man ihn überhaupt für möglich gehalten hätte. Mehr als 60 Prozent der elektrischen Bücher wurden im letzten Jahr illegal heruntergeladen. Dies ergab eine Studie der Digitalen Content-Nutzung (DCN), die vom Börsenverein des Deutschen Buchhandels in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Musikindustrie (BVMI) und der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) erstellt worden war.

Hierfür wurden 10.000 Personen vom Marktforschungsinstitut GfK befragt. Hauptgeschäftsführer des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels, Alexander Skipis fordert von der Bundeskanzlerin Angela Merkel, diese soll endlich ihr Wort einlösen und gerichtliche Schritte gegen die Datendiebe möglich machen, die sie vor zwei Jahren auf der Buchmesse in Frankfurt versprochen hatte.

Laut der Untersuchung haben im letzten Jahr 42 Prozent der Datenlader, dies auf die illegale Art getan. Im Schnitt haben sie rund 18 Bücher im Jahr unerlaubt heruntergeladen. Insgesamt kommt man damit auf 14 Millionen illegal geladene Bücher im Jahr.

Auf diesem Wege fand man auch heraus, dass die Buchbranche stärker betroffen ist, als die Film- und Musikbranche.

E-Book-Reader, Foto  von ceslava.com/flickr.com

E-Book-Reader, Foto von ceslava.com/flickr.com

Es gibt aber auch Erfreuliches zu berichten. So nutzt die Mehrheit auf die legale Art und Weise Internetinhalte und bei jüngeren Frauen und Männern steigt der Anteil derer, die legal downloaden. In Deutschland sind das 23 Prozent der Männer und 15 Prozent der Frauen.

Trotzdem sind Sharehoster wie einst kino.to die Quellen der korrupten Beschaffung von Inhalten.

Bei den Sharehostern handelt es sich um Plattformen, auf denen die Nutzer viel Speicherplatz besitzen. Über sie können sie Filme oder Musikdateien speichern und weitergeben. Für die Nutzung der Sharehoster zahlen die Nutzer eine Gebühr, die aber nicht den eigentlichen Eigentümern der Datei zukommt. Dies kann passieren, da der Vorgang rechtlich schwer zu beklagen ist.

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